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 NEIN am 12. März 2023

warum NEIN:

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  • Das neue Schulgesetz reduziert die Bildungslandschaft im Kanton Schaffhausen.

  • Die freie Wahl der individuellen Schulform wird eingeschränkt.

  • Ungleichheit beseitigen: Quereinsteiger an Schulen erlaubt mit "ready for teaching" – Privater Unterricht nur mit Lehrdiplom?

  • Weil man auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder weniger eingehen kann.

  • Weil andere Kantone uns zeigen, dass ein Hand-in-Hand zwischen privatem Unterricht und öffentlicher Schule erfolgreich ist.

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Warum ein Referendum?

Das Thema „Homeschooling“ wurde vom Schulgesetz bisher während der lange andauernden Bearbeitungsphase ausser Acht gelassen. Aufgrund einer Gerichtsverhandlung (April 2018), in welcher ... weiterlesen

Was genau ist „Homeschooling“ und warum wollen wir das?

„Homeschooling“, (zu dt. „Heimunterricht“) ist nicht gleichzusetzen mit Fernunterricht. Im „Homeschooling“ unterrichten entweder die Eltern ihre Kinder zu Hause eigenverantwortlich nach den inhaltlichen Vorgaben des Lehrplans21 oder sie organisieren sich in Kleingruppen mit anderen Familien und teilen ... weiterlesen

Grössere Hürden und Kontrollen im „Homeschooling“ als in der Volksschule:

1) Halbjährliche Besuche der „Homeschooling“-Eltern durch einen Inspektor, ...

2) Erhebliche Mehrkosten für Eltern ... weiterlesen

Fazit:

Die neue Regelung würde also eine enorme Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger resp. „Homeschooling“-Eltern und –Kinder darstellen ... weiterlesen

Folgende Punkte müssen aus unserer Sicht geändert werden:

1) Die neue Schulgesetzanpassung beinhaltet unter §14 a d), dass ... weiterlesen

Vorteile von „Homeschooling“ für die Gemeinden bzw. den Kanton:

  • Massive Kostenersparnis für die öffentliche Hand: Ein Dorfkind, das für die Oberstufe nach Schaffhausen gehen muss, kostet die Gemeinde zwischen 25.000 und 30.000 CHF pro Schuljahr ... weiterlesen

Warum ein Referendum?

Das Thema „Homeschooling“ wurde vom Schulgesetz bisher während der lange andauernden Bearbeitungsphase ausser Acht gelassen. Aufgrund einer Gerichtsverhandlung (April 2018), in welcher Eltern, denen der Kanton das „Homeschooling“ ohne jegliche gesetzliche Grundlage verboten hatte, Recht bekamen, wurde das „Homeschooling“ nun mit aufgenommen. Im Juni 2022 wurde das neue Schulgesetz erstellt und einstimmig angenommen. Allerdings gibt es einige Punkte, aufgrund derer wir als Verein Bildung zu Hause Schaffhausen nicht mit dem neuen Schulgesetz einverstanden sind und daher innerhalb kurzer Zeit ein Referendum erwirkt haben.

Das Komitee

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Was genau ist „Homeschooling“ und warum wollen wir das?

„Homeschooling“, (zu dt. „Heimunterricht“) ist nicht gleichzusetzen mit Fernunterricht. Beim Fernunterricht werden die Teilnehmer von einer LP per Onlineveranstaltungen am PC unterrichtet so wie auch während des Lockdowns. Es ist eine durchorganisierte Schule, bei der sich die LP und Teilnehmer nicht zusammen in einem physischen Raum – nämlich der Schule, sondern in einem virtuellen „Raum“, welchem sie von überall auf der Welt beitreten, befinden. Alles andere ist gleich (Stundenplan, Lehrbücher, Pausen- und Ferienzeiten).

Während des Lockdowns kamen viele Lehrer ihrer Aufgabe der Fernbeschulung nicht nach (teils auch durch die mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Laptops begründet) und die Kinder erhielten entweder gar keinen Unterricht oder mussten die Materialien im Schulhaus abholen, um sie völlig selbstständig zu bearbeiten. Somit waren sie auf elterliche Unterstützung angewiesen. Diese Situation ermöglichte vielen Eltern und Kindern sehr positive Erfahrungen mit „Homeschooling“ zu machen.

Im „Homeschooling“ unterrichten entweder die Eltern ihre Kinder zu Hause eigenverantwortlich nach den inhaltlichen Vorgaben des Lehrplans21 oder sie organisieren sich in Kleingruppen mit anderen Familien und teilen das Unterrichten entweder untereinander auf oder engagieren zusätzlich eine LP zur Unterstützung.

Durch die Eigenverantwortung haben die Kinder und Eltern viel mehr Freiheit im Einteilen des Unterrichtsstoffes und der Zeit, um sich so dem natürlichen, individuellen Lebens- und Lernrhythmus der Kinder in ihrer jeweiligen Entwicklungsphase anzupassen. In der Volksschule ist dies so nicht möglich.

  • Kinder mit ADS-Diagnose, werden in der Regel mit Medikamenten „vollgepumpt“, damit sie „funktionieren“. „Homeschooling“ bietet hier durch die o.g. flexible Einteilung eine Entlastung von Eltern und Kindern.

  • Kinder in der Pubertät haben laut Wissenschaft eine täglich um ca. zwei Stunden verzögerte Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin. Dadurch ist der Schlafrhythmus in der Pubertät stark verändert, die Kinder sind abends zwei Stunden später müde, morgens fehlt ihnen diese Zeit und der frühe Schulbeginn bringt Konzentrationsstörungen bzw. eine reduzierte Aufnahmefähigkeit mit sich. (Siehe: https://www.elternwissen.com/schule-undeltern/schulprobleme/art/tipp/leistungsabfall-in-der-schule-so-reagieren-sie-als-eltern-richtig.html)

  • ILZ (individualisierte Lernziele) sind in der Volksschule nur bedingt umsetzbar. Es betrifft nur einzelne Schüler einer Klasse und die LP kann sich nur eingeschränkt der angemessenen Förderung und Betreuung von ILZ-Kindern widmen.

  • Kleingruppen bieten mehr individuelle Fördermöglichkeiten als Klassen mit 25 und mehr Schülern wie sie in der Stadt üblich sind.

  • Kinder, die hochbegabt sind (im Idealfall bestätigt dies eine entsprechende Testung), finden keine Schule im Kanton, die ihnen eine angemessene Förderung bietet. Auch hier gilt: LP der Volksschulen können sich nur eingeschränkt um Extraförderung kümmern.

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Grössere Hürden und Kontrollen im „Homeschooling“ als in der Volksschule:

1) Halbjährliche Besuche der „Homeschooling“-Eltern durch einen Inspektor, der einen Bericht verfasst.

  • Ein Schulinspektor kommt in der Volksschule etwa ein Mal in 4 Jahren zum Schulbesuch. Ausserdem werden Volksschulen in unregelmässigen - grösseren - Abständen von Mitgliedern der sog. „Schulbehörde“ besucht. Diese Behörde ist eine Laienbehörde, deren Mitglieder Hausfrauen, ungelernte Arbeiter bis hin zu Akademikern sein können, die als Nebentätigkeit diese Funktion ausüben. Hierfür wird keine pädagogische Ausbildung vorausgesetzt.

2) Erhebliche Mehrkosten für Eltern.

  • Eltern müssen halbjährlich Gesuche stellen, um „Homeschooling“ weiterführen zu können. Kosten: 250 CHF pro Gesuch und Familie (= 500 CHF/Jahr).

  • Die Lehrmittelkosten tragen die Eltern selbst. In der Volksschule bezahlt die Gemeinde die Kosten für die Lehrmittel.  Ausflugskosten, Eintritte, Lager usw. tragen ebenso die Eltern.

  • Therapien, wie Logopädie, Psychomotorik usw. werden i.d.R. durch die Eltern finanziert.

3) Ein Lernbericht pro Halbjahr pro Kind muss verfasst werden.

  • In der Volksschule wird am Schuljahresende ein Lernbericht über die gesamte Klasse verfasst, bzw. einen Lernbericht über die Beschulungsphase der Lerngruppe erstellt.

4) Ab 6 Lernenden gilt eine Lerngruppe, ungeachtet der Anzahl der betreuenden LP, als Privatschule und unterliegt vielen Bestimmungen, die im Privathaushalt nicht oder kaum eingehalten werden können. Diese Anzahl an Kindern steht in grossem Wiederspruch zu den Bestimmungen, die eine Privatschule tatsächlich erfüllen muss, um die Kantonale Bewilligung zu erhalten. So steht im Grundlagenpapier des Erziehungsrates für die Bewilligung von Privatschulen im Kanton Schaffhausen (September 2016) unter Punkt 5, dass die Mindestanzahl an Schülerinnen und Schüler, um eine Bewilligung zu bekommen, mindestens 12 Kinder pro Zyklus betragen muss. Bei 3 Zyklen sind dies 36 Kinder. (Siehe: https://schule.sh.ch/CMS/get/file/5e5e1fc4-2b3f-4904-88ea-efd247a25f7f)

  1.  

Fazit:

Die neue Regelung würde also eine enorme Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger resp. „Homeschooling“-Eltern und –Kinder darstellen, die in keiner Weise dem gesellschaftlichen Selbstverständnis der Schweiz entspricht.

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Folgende Punkte müssen aus unserer Sicht geändert werden:

1) Die neue Schulgesetzanpassung beinhaltet unter §14 a d), dass die im „Homeschooling“ unterrichtende Person  über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom verfügen muss. Eine Ausnahme ist hier laut neuem Gesetz nicht möglich.

  • Im Gegensatz dazu gibt es für Privatschulen die in §14a d) ausdrücklich genannte Möglichkeit, Ausnahmen hiervon zu bewilligen.

  • Aktuell werden in den Volksschulen immer mehr sog. „Quereinsteiger“ ohne Lehrdiplom beschäftigt. Mit dem Lehrermangel entschuldigt der Kanton also den Widerspruch zu seiner eigenen Regelung.

  • Wir fordern daher die Möglichkeit, im „Homeschooling“ auch ohne Lehrdiplom unterrichten zu dürfen.

2) Lehrer-Coaching-Kurse bzw. Lehrbefähigungskurse, wie sie für die Quereinsteiger an den Volksschulen auf Kosten der Steuerzahler möglich sind, müssen auch Eltern im „Homeschooling“ zugänglich gemacht werden. Notfalls mit geringer Kostenbeteiligung. Einerseits sparen die Gemeinden erhebliche Kosten an den „Homeschooling“-Kindern, siehe „Vorteile von „Homeschooling“ für die Gemeinden“, andererseits besteht so auch die Möglichkeit für den Kanton, weitere LP für die Volksschulen zu gewinnen, sobald die „Homeschooling“-Kinder gross sind und nicht weiter von den Eltern unterrichtet werden.

3) „Homeschooling“ muss als eigenständige Bildungsmöglichkeit erhalten bleiben und als ergänzende Möglichkeit zur Volkschule oder Privatschule anerkannt werden. Im Kanton Bern wird dies bereits umgesetzt.

Kanton Bern                    114‘000 Schulpflichtige Kinder        934 Kinder im Homeschooling     0,82%

Kanton Schaffhausen       8709 Schulpflichtige Kinder            40 Kinder im Homeschooling       0,46%

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Vorteile von „Homeschooling“ für die Gemeinden bzw. den Kanton:

  • Massive Kostenersparnis für die öffentliche Hand: Ein Dorfkind, das für die Oberstufe nach Schaffhausen gehen muss, kostet die Gemeinde zwischen 25.000 und 30.000 CHF pro Schuljahr. Weitere Kosten für Heilpädagogen und Logopäden zählen noch zusätzlich.

    • Für diese Kosten könnte eine kleine Lerngruppe ein ganzes Schuljahr lang im „Homeschooling“, sogar mit Unterstützung durch eine Dipl. LP, finanziert werden.

    • Bei 40 „Homeschooling“-Kindern à 20‘000 CHF ergibt das eine Summe von 800‘000 CHF pro Jahr, von der zwecks Begleitung und Kontrolle der „Homeschooling“-Eltern einige Fachpersonen mit angemessenem Jahressalär angestellt werden können.

  • Die Lehrermangelsituation kann sich entspannen, wenn weniger Schüler in der Volksschule beschult werden müssen.

  • Der Mangel an Heilpädagogen und Logopäden in den Volksschulen verringert sich. (An vielen Volksschulen müssen z.B. die heilpädagogischen Aufgaben aufgrund des Mangels von unerfahrenen LP ohne heilpädagogische Ausbildung übernommen werden.)

  • Keine Notwendigkeit von Ganztagesbetreuungsangeboten: Um arbeitende Eltern zu entlasten haben sich bereits Lerngruppen, auch unter Einbeziehung von LP mit Lehrdiplom, gebildet, die eine entsprechende Betreuung gewährleisten. Z.B. die Lerngruppe von Andrea Hamer und ihren Mitarbeitern. Vernetzungsmöglichkeiten bietet der Verein „Bildung zu Hause Schweiz“ unter folgendem Link: https://www.bildungzuhause.ch/aktuell/

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